Klarer Härtefall mit unklarem Ausgang

»Terror« von Ferdinand von Schirach am Deutschen Schauspielhaus

"Terror", Ferdinand v. Schirach, DSH
Klare Aufstellung. V.l.: Gala Othero Winter, Andreas Grötzinger, Karoline Bär, Anja Laïs, Jonas Hien, Markus John © Matthias Baus, 2016

Vor­ab eine War­nung: Die­ser Abend könn­te dazu füh­ren, dass Sie sich plötz­lich mit Men­schen, die Sie zu ken­nen glau­ben, in hef­ti­gen Dis­kus­sio­nen wie­der­fin­den. Es könn­te pas­sie­ren, dass Sie nach dem Thea­ter bei meh­re­ren Glä­sern Wein über angeb­lich unver­rück­ba­re Grund­prin­zi­pi­en unse­rer Ver­fas­sung strei­ten, über Moral und Eigen­ver­ant­wort­lich­keit. Aber vor allem könn­te es gesche­hen, dass Sie die Men­schen, mit denen Sie im Deut­schen Schau­spiel­haus waren, in neu­en Facet­ten erle­ben. Kurz­um: Fer­di­nand von Schirachs »Ter­ror«, der­zeit deutsch­land­weit auf vie­len Spiel­plä­nen, packt ein hei­ßes Eisen an.

Lars Koch (Jonas Hien), ein jun­ger Pilot eines Bun­des­wehr-Kampf­jets, ist wegen Mor­des an 164 Men­schen ange­klagt. Er hat gegen den Befehl sei­nes Vor­ge­setz­ten gehan­delt, indem er ein ent­führ­tes Flug­zeug mit 164 Insas­sen abschoss. Die Maschi­ne in der Gewalt eines Ter­ro­ris­ten hat­te Kurs auf ein voll­be­setz­tes Fuß­ball­sta­di­on genom­men, Lars Koch woll­te mit dem Abschuss des Pas­sa­gier­flug­zeugs ein noch grö­ße­res Unglück ver­hin­dern. Jurist und Autor Fer­di­nand von Schi­rach lässt in sei­nem moder­nen Gerichts­dra­ma die Grau­zo­nen mora­li­schen Den­kens zu Tage tre­ten. Er spielt eine Situa­ti­on durch, die die Grund­fes­te unse­res Rechts­sys­tems auf eine har­te Pro­be stellt. Was zählt mehr: die Anzahl der Opfer, die durch einen Abschuss ver­mie­den wer­den kann, oder der Schutz des ein­zel­nen Individuums?

Von Schirachs Sze­na­rio ist so ein­fach wie wir­kungs­voll. Der Ange­klag­te mit sei­nem Ver­tei­di­ger (am Pre­mie­ren­abend Mar­kus John) steht der Staats­an­walt­schaft (Karo­li­ne Bär) und einer Neben­klä­ge­rin gegen­über. Jene Neben­klä­ge­rin (Gala Othe­ro Win­ter) ist die Frau eines der ver­stor­be­nen Flug­zeug­insas­sen, der ihr kurz zuvor per SMS geschrie­ben hat­te, dass er und eini­ge Mit­pas­sa­gie­re ver­su­chen wür­den, das Cock­pit zu entern, um den Ent­füh­rer zu über­wäl­ti­gen. Ein klu­ger dra­ma­tur­gi­scher Kniff von Schirachs, denn die Neben­fi­gur ver­schärft den Kon­flikt, macht die Insas­sen der Maschi­ne mensch­lich, indem sie der nüch­ter­nen Zahl ein Gesicht gibt.

Umso wich­ti­ger, die­se abs­trak­te Situa­ti­on greif­bar zu machen, als das Publi­kum als Schöf­fen gela­den ist. Als Vor­sit­zen­de der Ver­hand­lung tritt Anja Laïs zu Beginn des Abends an die Ram­pe und blickt ruhig in den voll­be­setz­ten, hell erleuch­te­ten Zuschau­er­raum. Die Schöf­fen mögen ihre Ver­ant­wor­tung ernst neh­men, ruhig und gelas­sen urtei­len, bit­tet sie. »Blei­ben Sie bei Ihrem Urteil selbst Men­schen«, sagt sie und eröff­net das Verfahren.

In den Zeu­gen­stand tritt Chris­ti­an Lau­ter­bach (Andre­as Gröt­zin­ger), am Tag des Unglücks »DC« oder, wie er auf Nach­fra­ge erläu­tert, »Duty Con­trol­ler«, der als Ver­tre­ter des Bun­des­ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­ums den Luft­raum beob­ach­tet hat. An besag­tem Tag mel­de­te er »Rene­ga­de« ins Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­um, also einen Fall von Ter­ro­ris­mus. Der Zeu­ge erläu­tert, dass die Alarm­rot­te, deren Pilot der Ange­klag­te war, Sicht­kon­takt mit dem Flug­zeug auf­neh­men und einen Warn­schuss abge­ben soll­te. Den Abschuss der Maschi­ne hin­ge­gen habe die Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­rin auch auf mehr­fa­che Nach­fra­ge abgelehnt.

"Terror", Ferdinand v. Schirach, DSH
Im Zeu­gen­stand: Chris­ti­an Lau­ter­bach (Andre­as Gröt­zin­ger), Anja Laïs als Vor­sit­zen­de. © Mat­thi­as Baus

So klar, so sim­pel wäre das Urteil. Der Ange­klag­te hat den Nicht­ab­schuss-Befehl miss­ach­tet und ist somit vor dem Gesetz schul­dig. Die Rechts­la­ge hin­ge­gen ist kom­plex. Das Luft­si­cher­heits­ge­setz, das 2005 gegen Flug­zeug­ent­füh­run­gen, ter­ro­ris­ti­sche Anschlä­ge und Sabo­ta­ge­ak­te im Luft­ver­kehr in Kraft getre­ten war, wur­de bereits ein Jahr spä­ter für ver­fas­sungs­wid­rig erklärt. Es hat­te als äußers­te Maß­nah­me eine Abschuss­be­fug­nis im Fall von Rene­ga­des vor­ge­se­hen. 2006 ent­schied das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt, dass das Gesetz dem Grund­recht auf Leben wider­sprä­che, gegen die Men­schen­wür­de ver­sto­ße und somit ver­fas­sungs­wid­rig und nich­tig sei.

Als der Ange­klag­te in den Zeu­gen­stand tritt, wird schnell klar, dass Kampf­pi­lo­ten die­se schlimmst­mög­li­che Situa­ti­on in Frie­dens­zei­ten mit küh­lem Kopf prü­fen, die Rechts­la­ge mit Freun­den, Kol­le­gen und Fami­lie dis­ku­tie­ren. Koch hat­te, so wird in der Befra­gung deut­lich, bereits ein Refe­rat zum Luft­si­cher­heits­ge­setz vor jun­gen Kampf­pi­lo­ten gehal­ten, in dem er den Stand­punkt ver­trat, die Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts sei falsch. Trotz­dem oder – so fragt man sich, gera­de des­we­gen? – hat­te man ihn in der Kampfrot­te flie­gen lassen.

Der Abend wirft vie­le die­ser Fra­gen auf, an deren Beant­wor­tung wir von Mal zu Mal erneut schei­tern. Er begibt sich tief in die Gedan­ken­ex­pe­ri­men­te der Rechts­phi­lo­so­phie. Die Dra­ma­tur­gie der wech­seln­den Sym­pa­thien beherrscht von Schi­rach per­fekt. »Wir müs­sen akzep­tie­ren, dass es kei­ne Sicher­heit in gesetz­li­chen Fra­gen gibt«, argu­men­tiert die Ver­tei­di­gung. »Wir brau­chen etwas Ver­läss­li­ches, wir brau­chen Prin­zi­pi­en«, kon­tert die Ankla­ge: »Die­se haben wir uns selbst gege­ben. Es ist unse­re Ver­fas­sung.« Der Ver­tei­di­ger wie­der­um setzt dem ent­ge­gen, kein Prin­zip kön­ne wich­ti­ger sein, als 70.000 Men­schen zu retten.

"Terror", Ferdinand von Schirach, DSH
Ange­klagt: Lars Koch (Jonas Hien) © Mat­thi­as Baus

Ist ein ein­zi­ges Leben eben­so viel wert wie das von 100.000 Men­schen? Ist ein klei­ne­res Übel einem grö­ße­ren vor­zu­zie­hen? »Ihre Bera­tung wird sich mit der Ent­schei­dung befas­sen, ob der Ange­klag­te das Recht hat­te, das Recht zu bre­chen.« Damit ent­lässt die Vor­sit­zen­de das Publi­kum in die Abstim­mung. Der Abend hat zwei mög­li­che Aus­gän­ge. Das Publi­kum ent­schei­det, wel­chen es sehen wird.

Am Deut­schen Schau­spiel­haus hat man sich ent­schie­den, das Stück als sze­ni­sche Lesung zu zei­gen. Jörg Bochow und Rita Thie­le haben von Schirachs Text mit den Schau­spie­lern zusam­men ein­ge­rich­tet. Das Ensem­ble darf mit Text­klad­de auf die Büh­ne und bei­spiels­wei­se bei den Plä­doy­ers einen Blick hin­ein­wer­fen. Ein mode­ra­tes Mit­tel, das den Gedan­ken­gän­gen des Tex­tes nicht abträg­lich ist. Hier braucht es kei­ne voll aus­ge­ar­bei­te­te Insze­nie­rung, ledig­lich die Kon­zen­tra­ti­on auf die Sach­la­ge und aus­ge­zeich­ne­te Schau­spie­ler, die sich in den Kon­zep­ten ihrer Figu­ren sicher bewe­gen – auch wenn der Text nicht zu 100 Pro­zent im Kopf ist.

Das ein oder ande­re thea­tra­le Mit­tel nimmt dem Abend das pur Pro­to­kol­la­ri­sche, unter­streicht aber trotz­dem den Doku­ment­ar­cha­rak­ter. Wenn die Zeu­gen befragt wer­den, ste­hen sie mit dem Rücken zum Publi­kum, den Blick auf die Vor­sit­zen­de – und in eine Kame­ra – gerich­tet. Die Pro­jek­ti­on ein­zig des Gesichts des jeweils Befrag­ten ober­halb des Büh­nen­ge­sche­hens, ist stark und lässt Raum für sub­til gespiel­te Emo­ti­on. Es gibt Tex­te, die brau­chen kei­ne ent­schie­de­ne Regie­hand­schrift, son­dern ein­zig eine klu­ge und bedäch­ti­ge Schau­spie­ler­füh­rung. Zwei Wochen Pro­ben­zeit hat­te das »Terror«-Ensemble und meis­tert die­se Her­aus­for­de­rung mit Bra­vour. Ein aktu­el­ler Text lässt sich so in Spiel­plä­nen unge­plant ein­schie­ben. Funk­tio­niert einwandfrei.

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